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Familie

Joker-Angebote

Freizeit-Angebote für Menschen mit Behinderung

Der Joker präsentiert unsere Angebote für die gemeinsame Freizeit. In der „Schatz-Kiste“ finden Sie besondere Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen. Darüber hinaus bieten wir Tagesfahrten und mehrtägige Urlaubsreisen für Menschen mit Beeinträchtigung an. Hinzu kommen „Ferien-Spaß“-Angebote und regelmäßige Gruppenangebote für Klein und Groß – zum Beispiel Abenteuer Alltag, Tanz-Gruppe oder Inklusive Band.

Was es Neues zu entdecken gibt, verrät ein Klick auf die Titelseite des „Joker 2024“.

Aktuell: Jetzt freie Plätze sichern!

Menschen tanzen in einer Gruppe

Wald-Fest

27. April:
Viele Lebenshilfen feiern
zusammen ein Wald-Fest.
Die Gäste kommen
aus Speyer, Kaiserslautern,
Bad Dürkheim, Grünstadt
und Neustadt.
Im Wald kann man spazieren gehen
oder eine kleine
Wanderung machen.
Du kannst auch Mini-Golf spielen.
Wir grillen gemeinsam.

Mehr dazu im Joker 2024
auf Seite 20

Menschen tanzen in einer Gruppe

Rad-Tour

11. Mai (20 km) / 20. Juni (40 km):
Bist du gerne mit dem Fahr-Rad unterwegs und kennst dich
mit den Verkehrs-Regeln aus?
Dann sind unsere Rad-Touren
etwas für dich.
Für den Einstieg machen wir
eine 20 Kilometer lange
Rad-Tour. Ziel ist eine Eis-Diele.
Dort können wir Eis essen.
Dann fahren wir wieder zurück.

Für Profis ist unsere Rad-Tour
nach Germersheim an den Rhein genau das Richtige. Die Tour ist
40 Kilometer lang.
In Germersheim am Rhein
im Bier-Garten machen wir
eine lange Mittags-Pause.
Von dort geht es gestärkt und erholt
am Rhein entlang
zurück nach Offenbach.

Mehr dazu im Joker 2024
auf Seite 21

Menschen tanzen in einer Gruppe

Allgäu-Reise

23. Mai bis 29. Mai
Wir fahren gemeinsam
nach Wertach im Allgäu.
Dort übernachten wir
in einem Ferien-Haus.
Das Ferien-Haus hat Doppel-Betten.
Wir kochen gemeinsam.
Im Allgäu können wir wandern.
Wir wollen mit einer Seil-Bahn
auf einen Berg fahren
und den Ausblick genießen.
Wir können
ein Schwimm-Bad besuchen
und viele weitere Ausflüge machen.

Mehr dazu im Joker 2024
auf Seite 44

Teilnahmebedingungen und Hinweise

Unsere Teilnahme-Bedingungen


Darauf können Sie sich verlassen

Wir als Offene Hilfen gGmbH von der
Lebenshilfe Südliche Weinstraße
planen unsere Angebote sorgfältig.
Freundliche, erfahrene Betreuungs-Kräfte sind für Sie da.
Die meisten Betreuer sind keine Fach-Kräfte.
Aber sie sind von uns geschult und unterstützen Sie gerne.
Bei den Reisen machen wir Ausflüge in kleineren Gruppen.
Das Programm bestimmen Sie mit.
Am Urlaubs-Ort sind wir
mit unterschiedlichen Fahrzeugen unterwegs.
Das kann ein Auto sein, ein Bus oder ein Zug.
Wir haben eine Kasse für den Urlaub.
Sie heißt Programm-Kasse. Aus der Programm-Kasse
werden Eintritts-Gelder für alle bezahlt.
Bringen Sie bei den Reisen auch eigenes Urlaubs-Geld mit.
Damit können Sie zum Beispiel Ihr Eis in einer
Eis-Diele bezahlen. Oder ein Andenken.

Reise-Organisation

Anreise und Abreise:
Bei vielen Reisen fahren wir mit den Autos
der Lebenshilfe. Dann treffen wir uns an der
Kita Löwenzahn in Landau (Münchener Straße 9).
Manche Reisen beginnen am Bahn-Hof.
Oder an einem anderen Abfahrts-Punkt.
Der genaue Abfahrts-Ort steht in den Reise-Unterlagen.

Essen

Voll-Pension bedeutet:
Es gibt Frühstück, Mittag-Essen
(vielleicht zum Mitnehmen für unterwegs)
und Abend-Essen.
Halb-Pension bedeutet:
Es gibt Frühstück und ein warmes Essen.
Manche Reisen sind Selbstversorger-Reisen:
Es gibt Frühstück, Mittag-Essen (vielleicht zum Mitnehmen
für unterwegs) und Abend-Essen.
Wir kaufen zusammen ein und kochen zusammen.

Tages- und Gruppen-Angebote:

Treff-Punkt / Fahr-Dienst

Meistens ist unser Treff-Punkt an der Kita Löwenzahn in
Landau (Münchener Straße 9).
Bei manchen Angeboten ist es möglich,
einen Fahr-Dienst zu buchen.
Der Fahr-Dienst holt Sie zu Hause
oder an einemvereinbarten Treff-Punkt ab
und bringt Sie dorthin wieder zurück.
Bei jedem Angebot steht dabei,
ob es einen Fahr-Dienst gibt oder nicht.
Der Fahr-Dienst kostet Geld.
Die Fahrt-Kosten müssen wir Ihnen
privat in Rechnung stellen.

Assistenz-Leistungen und Begleitungs-Formen

Es gibt verschiedene Begleitungs-Formen.

Wir bieten zum Beispiel Gruppen-Begleitung an.
Das heißt: Sie können sich selbst-ständig bewegen
und in einer fremden Umgebung zurechtfinden.

Wann passt die Gruppen-Begleitung für Sie?

Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie benötigen keine oder nur leichte Anleitung
    in alltäglichen Situationen.
  • Sie benötigen bei der Körper-Pflege nur Anleitung und Erinnerung.
  • Sie können in ungewohnten Umgebungen
    für eine bestimmte Zeit alleine sein.
  • Sie finden sich gut in Gruppen zurecht.

Wir bieten auch Intensive Gruppen-Begleitung an. Das heißt:
Sie können sich eigen-ständig bewegen.
Sie benötigen nur kleinere Hilfe-Stellungen
in alltäglichen Situationen.

Wann ist die Intensive Gruppen-Begleitung die richtige Begleitungs-Form für Sie?

Wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie benötigen teil-weise Unterstützung bei der Körper-Pflege.
  • Sie können über längere Zeit alleine sein,
    solange eine Assistenz-Kraft in Ruf-Weite ist.
  • Sie benötigen keine Unterstützung,
    um sich in Gruppen aufhalten zu können.
    Aber Sie benötigen Unterstützung bei der
    Kontakt-Aufnahme innerhalb der Gruppe.
  • Sie haben Epilepsie.

Wir bieten auch Einzel-Begleitung für den Tag an.
Das heißt: Es gibt eine Reise-Begleitung nur für Sie.

Wann ist eine Einzel-Begleitung nötig?

Wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie können sich nicht eigen-ständig bewegen.
  • Sie benötigen in vielen alltäglichen Situationen Unterstützung.
  • Sie benötigen ausgiebige Unterstützung bei der Körper-Pflege.
  • Sie können nicht für längere Zeit alleine sein und sich nicht eigen-ständig beschäftigen.
  • Sie benötigen Unterstützung,
    um sich in einer Gruppe aufzuhalten.
  • Sie haben Neigungen zum Weglaufen
    oder ein
    auffälliges Sozial-Verhalten.
  • Sie haben Epilepsie mit regel-mäßigen Anfällen.
  • Sie sitzen im Roll-Stuhl.

Brauchen Sie Tag und Nacht Unterstützung?
Wir können keine Nacht-Wachen anbieten.
Und keine 24-Stunden-Aufsicht.
Aber wir sind immer vor Ort.
Brauchen Sie auch in der Nacht Unterstützung?
Dann empfehlen wir, eine eigene Begleit-Person für die Reise
mitzunehmen.

Das passiert vor jeder Reise

Vor jeder Reise gibt es ein Treffen.
Da besprechen wir alles Wichtige.
Mit der Einladung zu diesem Treffen
verschicken wir einige Unterlagen.

Wichtig: Füllen Sie die Unterlagen genau aus
und schicken Sie diese schnell an uns zurück.
Dann können wir die Reise besser für Sie planen.
Bei den Treffen lernen Sie auch die anderen
Teilnehmenden kennen.

Und die Reise-Begleitungen stellen sich vor.
Sie lernen Ihre Reise-Begleitung kennen.
Da kann man sich über alles unterhalten,
was für eine gute Unterstützung wichtig ist.

Kosten und Bezahlung

Im Joker stehen verschiedene Preise.
Der Eigen-Anteil ist der Preis,
den Sie unter anderem für die Übernachtungen,
das Essen oder Eintritte zahlen müssen.
Die Betreuungs-Kosten sind die Kosten
für Ihre Reise-Begleitung.
Sie müssen beide Preise zahlen.
Der Gesamt-Preis zeigt:
Das kostet es insgesamt.

Abrechnungen Reisen

Sie bekommen vor der Reise eine Rechnung.
In der Rechnung steht:
Diesen Eigen-Anteil müssen Sie selbst bezahlen.
Der Eigen-Anteil muss bis zu dem Datum
in der Rechnung bezahlt werden.
Nur dann können Sie mitfahren.

Nach der Reise erhalten Sie eine weitere Rechnung
über die Betreuungs-Kosten.
Diese Rechnung kann von der Pflege-Kasse, vom Sozial-Amt
oder von Ihnen selbst bezahlt werden.

Abrechnung Tages- und Gruppen-Angebote

Sie erhalten nach dem Angebot eine Rechnung.
In der Rechnung steht:
Diesen Eigen-Anteil müssen Sie selbst bezahlen.

In einer weiteren Rechnung stehen die Betreuungs-Kosten.
Diese Rechnung kann von der Pflege-Kasse, vom Sozial-Amt
oder von Ihnen selbst bezahlt werden.

Finanzierungs-Hilfen

Sie wohnen bei Ihrer Familie?
Oder Sie besuchen sie oft?
Dann kann die Pflege-Person Geld bei
der Pflege-Kasse beantragen.
Das Geld nennt man Verhinderungs-Pflege.
Das steht im elften Sozial-Gesetz-Buch: § 39 SGB XI.
Vor dem Angebot muss die Pflege-Person einen
Antrag stellen. Das Antrags-Formular bekommen Sie von uns.
Wir können auch für Sie mit der Pflege-Kasse abrechnen.
Dafür benötigen wir eine sogenannte Abtretungs-Erklärung.
Eine Vorlage erhalten Sie von uns.

Achtung: Nur die Betreuungs-Kosten der Reisen können
von der Verhinderungs-Pflege abgerechnet werden.

Die Betreuungs-Kosten der Gruppen-Angebote
können über den Entlastungs-Betrag
abgerechnet werden.

Manchmal unterstützt auch das Sozial-Amt die Reise.
Sie müssen vor der Reise einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Wir haben für Sie einen Beispiel-Antrag.
Fragen Sie uns gerne danach.

Versicherung

Die Offene Hilfen gGmbH hat keine Haft-Pflicht- und keine
Unfall-Versicherung für die Teilnehmenden abgeschlossen.
Auch in den Freizeiten und Reisen
gilt in allen Fällen zuerst die Privat-Haft-Pflicht
oder die private Unfall-Versicherung.
Bitte überprüfen Sie, ob ein ausreichender
Versicherungs-Schutz besteht.

Reise-Rücktritts-Versicherung

Die Offene Hilfen gGmbH schließt keine
Reise-Rücktritts-Versicherung ab. Oft ist es gut,
eine Reise-Rücktritts-Versicherung zu haben.
Zum Beispiel: Wenn Sie krank werden und nicht mitkommen können.
Wir empfehlen Ihnen:
Schließen Sie eine Reise-Rücktritts-Versicherung ab.

Ist das Reise-Ziel im Ausland?
Dann empfehlen wir Ihnen:
Schließen Sie auch eine Auslands-Krankenversicherung ab.

Rücktritts-Bedingungen

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich
angemeldet haben und sich danach abmelden?
Sie bezahlen dann immer eine Verwaltungs-Pauschale.
Das heißt: Sie zahlen immer 25 Euro, wenn Sie sich abmelden.
Und Sie zahlen Ausfall-Kosten.

Wichtig ist hier:
An welchem Tag kommt die schriftliche Abmeldung bei uns an?

So errechnen sich die Ausfall-Kosten für Reisen:

  • weniger als drei Monate vor Beginn: 25 % der Gesamt-Kosten
  • weniger als 30 Tage vor Beginn: 80% der Gesamt-Kosten
  • weniger als 14 Tage vor Beginn: 100% der Gesamt-Kosten

Sagen Sie die Teilnahme an einem Gruppen-Angebot kurzfristig ab
(weniger als 24 Stunden vorher)? Dann berechnen wir die
Gesamt-Kosten des Angebots. Wenn Sie mindestens
24 Stunden vorher Bescheid geben, zahlen sie nur
die 25 Euro Verwaltungs-Pauschale.
Nach einer Abmeldung bekommen Sie von uns eine
neue Rechnung. Das ist die Storno-Rechnung.
Darin steht:
Das müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich abgemeldet haben.

Die Offene Hilfen gGmbH
kann das Angebot absagen:

Vielleicht melden sich nicht genug Personen für ein Angebot an.
Dann kann die Offene Hilfen gGmbH das Angebot absagen.
Das muss die Offene Hilfen gGmbH bis zu 14 Tage vor
Beginn machen. Wenn Sie schon Geld bezahlt haben,
bekommen Sie das Geld zurück.

Die Offene Hilfen gGmbH kann auch aus anderen wichtigen
Gründen kurz vor der Reise oder vor dem Ferien-Angebot vor
Ort absagen. Zum Beispiel, wenn etwas Ungeplantes passiert:
Ein oder mehrere Begleiter werden krank.
Oder die Leitung wird krank. Wir finden keine Vertretung.
Oder wenn etwas passiert, für das die Offene Hilfen gGmbH
nichts kann. Zum Beispiel: Es gibt wieder strengere Regeln
wegen Corona oder beispielsweise ein starkes Unwetter.

Die Offene Hilfen gGmbH kann den Vertrag mit Ihnen fristlos kündigen.
Das heißt, wir können sagen:

  • Sie dürfen bei der Reise nicht mitfahren
    oder bei dem Ferien-Angebot vor Ort nicht mitmachen.
  • Oder Sie müssen wieder nach Hause fahren.

Zum Beispiel dann:

  • Sie bringen sich und andere Menschen in Gefahr.
  • Sie verletzen andere Menschen.
  • Sie halten sich nicht an Absprachen und Regeln.
  • Sie halten sich nicht an Gebräuche und Gesetze
    des Urlaubs-Landes.
  • Sie haben bei der Anmeldung etwas Wichtiges nicht gesagt.
    Zum Beispiel, dass Sie einen Roll-Stuhl brauchen.
    Oder dass Sie viel mehr Betreuung brauchen.

Dann müssen Sie trotzdem den vollen Reise-Preis bezahlen.
Vielleicht müssen Sie die Rück-Reise extra bezahlen.

Stand: Januar 2024

Datenschutz-Richtlinie

Datenschutz-Richtlinie

1. Ziel der Datenschutz-Richtlinie

Diese Datenschutz-Richtlinie dient zur Beschreibung der Maßnahmen, die zur
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DS-GVO) im Unternehmen getroffen worden sind. Diese Richtlinie findet im gesamten Unternehmen Anwendung und verpflichtet alle Mitarbeiter sowie Auftragsverarbeiter (externe Dienstleister), die direkt oder indirekt an der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beteiligt sind, die Vorgaben der DS-GVO beim Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten. Abweichungen davon sind nur nach einer Freigabe durch die Geschäftsführung rechtmäßig. Die Freigabe ist entsprechend zu dokumentieren.

2. Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung
nach Treu und Glauben und Transparenz

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn dafür ein Erlaubnistatbestand, d.h. eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 oder 9 DS-GVO vorliegt. Dies kann beispielsweise eine nachweisbare Einwilligung der betroffenen Person, ein Vertrag oder ein Gesetz sein, das die Datenverarbeitung gestattet. Soweit möglich, werden personenbezogene Daten stets direkt bei der betroffenen Person erhoben, damit diese Kenntnis darüber hat, welche personenbezogene Daten von ihr erhoben, gespeichert oder in anderer Weiser verarbeitet werden. Gemäß Art. 13 DS-GVO wird die betroffene Person über die Datenverarbeitung entsprechend informiert. Werden personenbezogene Daten ohne Kenntnis der betroffenen Person erhoben, gespeichert oder in anderer Weise verarbeitet, dann erfüllt das Unternehmen seine Informationspflichten gemäß Art. 14 DS-GVO gegenüber der betroffenen Person. Dem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO
wird entsprechend nachgekommen. Die Grundsätze der Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung werden zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt.

3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die DS-GVO stellt die Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Unternehmen dar. Zur Gewährleistung von Transparenz und in Erfüllung der Rechenschaftspflicht werden alle relevanten Datenverarbeitungstätigkeiten gemäß den Vorgaben nach Art. 30 DS-GVO in einem Verzeichnis (sog. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) erfasst.

3.1 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere den Vorgaben von Art. 5, 25 und 32 DS-GVO nachzukommen, wurden technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen. Bei der Bestimmung und Umsetzung der geeigneten Maßnahmen wurden der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten und dem daraus folgenden Schutzbedarf Rechnung getragen.

3.2. Verfahrensorientierte Schutzmaßnahmen

Zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung sind verfahrensorientierte Schutzmaßnahmen unter Beachtung der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, dem Ort der Datenverarbeitung sowie den an der Datenverarbeitung beteiligten Personen geplant und implementiert. Sie werden regelmäßig überwacht. Diese Schutzmaßnamen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik sowie am Schutzbedarf der jeweiligen Datenverarbeitung. Eine Verarbeitung (z.B. Erhebung, Nutzung, Speicherung) von personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies zwingend für den Zweck der Datenverarbeitung erforderlich ist. Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird überprüft, inwieweit die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit im Hinblick auf bestehende oder zukünftige Risiken bei der Datenverarbeitung, dem aktuellen Stand der Technik sowie anfallenden Implementierungskosten beachtet sind.

3.3. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Der Pflicht zur Durchführung einer DSFA wird nachgekommen, wenn ein Datenverarbeitungsvorgang voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person zur Folge hat. Zur Minimierung identifizierter Risiken werden Abhilfemaßnahmen geplant und umgesetzt. Diese können Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren umfassen, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden kann. Zusätzlich verpflichtet sich das Unternehmen zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn trotz der Anwendung der auf Grundlage der DSFA festgelegten Abhilfemaßnahmen ein besonders hohes Risiko für die personenbezogenen Daten und die betroffene Person fortbesteht.

4. Rechte der betroffenen Personen

Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist berechtigt,
die Löschung, Einschränkung und Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten
zu verlangen. Die damit einhergehenden Anfragen der betroffenen Personen
werden von dem für das jeweilige Daten-Verarbeitungsverfahren Verantwortlichen sowie von der für den Datenschutz im Unternehmen verantwortliche Stelle geprüft, umgesetzt und entsprechend dokumentiert. Dies schließt gegebenenfalls auch die Einbeziehung von Auftragsverarbeitern und Empfängern der betroffenen personenbezogenen Daten mit ein. Die betroffene Person wird entsprechend benachrichtigt. Den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen werden auf Anforderung die sie betreff enden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format überlassen. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und auf Anforderung werden diese Daten auch direkt an einen anderen Verantwortlichen übermittelt.

5. Meldepflicht bei Datenschutzverstößen

Zur Dokumentation und zum Umgang mit Datenschutzverstößen wurde ein
Verfahren eingerichtet. Alle Mitarbeiter, Auftragsverarbeiter und Dienstleister,
die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, müssen die
Geschäftsführung über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
informieren. Die Geschäftsführung entscheidet unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten über weitere zu treffende Maßnahmen, insbesondere über die Benachrichtigungspflicht des Betroffenen und die Meldepflicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher, weiblicher und weiterer geschlechtsspezifischer Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.

Weitere Informationen
Fachdienst für Assistenz und Teilhabe

Wir unterstützen Familien in der Pflege, Versorgung und Betreuung ihres Angehörigen mit Behinderung entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen.

Der Verein

Als Elternverein gegründet, unterstützt die Lebenshilfe Südliche Weinstraße Menschen mit Behinderung durch vielfältige ambulante und stationäre Angebote.

Ansprechpartner

Jacqueline Boileau
Koordinationskraft Erlebnispädagogik

06348 616-366


Marie-Jeannette Wolfer
Leitung Fachdienst
für Assistenz und Teilhabe

06348 616-370

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