Arbeit in der Südpfalzwerkstatt
für Menschen mit Behinderung
bleibt bis 16. Mai freiwillig
Die Arbeit in den Werkstätten in Rheinland-Pfalz bleibt für alle Mitarbeiter mit Behinderung bis zum 16.05.2021 freiwillig. Die seit dem 16. Dezember bestehende Regelung ist durch eine neue Landesverordnung abermals verlängert worden.