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Teilhabe am Arbeitsleben

Soziale Absicherung & Leistungsentgelt

Arbeitsentgelt

Jeder Mitarbeiter mit Behinderung im Arbeitsbereich erhält für seine Arbeitsleistung ein Entgelt. Dessen Höhe bemisst sich an den individuellen Fähigkeiten, am Leistungsvermögen und am Schwierigkeitsgrad der Arbeit. Die Gesamtsumme der gezahlten Entgelte muss aus dem Produktionserlös finanziert werden, wird also nicht von den zuständigen Kostenträgern refinanziert. Das gezahlte Entgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem individuellen Steigerungsbetrag zusammen. In der Regel kommt ein vom Staat gezahltes Arbeitsförderungsgeld hinzu.

Soziale Sicherheit

Für die Mitarbeiter mit Behinderung werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt. Bemessungsgrundlage ist nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern eine solche, die der sozialen Absicherung Rechnung trägt. Nach 20 Jahren Tätigkeit in der Südpfalzwerkstatt besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.   

Weitere Informationen
Der Weg in die Südpfalzwerkstatt

Im Eingangsverfahren werden die individuellen Fähigkeiten ermittelt. Auf dieser Grundlage ergeben sich geeignete Berufs- und Tätigkeitsfelder.

Mitwirkung & Mitbestimmung

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter mit Behinderung. Er entscheidet etwa mit, wenn es um Arbeitszeit oder Bildungsangebote geht.

Ansprechpartner

Christof Müller
Fachbereichsleitung Rehabilitation

06348 616-245
06348 616-292


Tobias Theobald
Rehaleitung Werk Offenbach 1

06348 616-225
06348 616-292


Dirk Körner
Rehaleitung Werk Offenbach 2

06348 616-274
6348 616-146


Petra Schürmann
Rehaleitung Werk Herxheim /
Werk Offenbach 3

07276 9642-208
07276 9642-49


Jutta Hauser
Rehaleitung Werk Wörth

07271 9237-22

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