Soziale Absicherung & Leistungsentgelt
Arbeitsentgelt
Jeder Mitarbeiter mit Behinderung im Arbeitsbereich erhält für seine Arbeitsleistung ein Entgelt. Dessen Höhe bemisst sich an den individuellen Fähigkeiten, am Leistungsvermögen und am Schwierigkeitsgrad der Arbeit. Die Gesamtsumme der gezahlten Entgelte muss aus dem Produktionserlös finanziert werden, wird also nicht von den zuständigen Kostenträgern refinanziert. Das gezahlte Entgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem individuellen Steigerungsbetrag zusammen. In der Regel kommt ein vom Staat gezahltes Arbeitsförderungsgeld hinzu.
Soziale Sicherheit
Für die Mitarbeiter mit Behinderung werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt. Bemessungsgrundlage ist nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern eine solche, die der sozialen Absicherung Rechnung trägt. Nach 20 Jahren Tätigkeit in der Südpfalzwerkstatt besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Im Eingangsverfahren werden die individuellen Fähigkeiten ermittelt. Auf dieser Grundlage ergeben sich geeignete Berufs- und Tätigkeitsfelder.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter mit Behinderung. Er entscheidet etwa mit, wenn es um Arbeitszeit oder Bildungsangebote geht.
Christof Müller
Leiter Fachbereich Rehabilitation
06348 616-233
06348 616-211
c.mueller@lh-suew.de
Tobias Theobald
Rehaleiter Werk Offenbach 1
06348 616-225
06348 616-292
t.theobald@lh-suew.de
Dirk Körner
Rehaleiter Werk Offenbach 2
06348 616-274
6348 616-146
d.koerner@lh-suew.de
Petra Schürmann
Rehaleiterin Werk Herxheim /
Werk Offenbach 3
07276 9642-208
07276 9642-49
p.schuermann@lh-suew.de
Jutta Hauser
Rehaleiterin Werk Wörth
