Bei den Angeboten des Berufsbildungsbereichs werden die besonderen Bedürfnisse, Interessen, Ansprüche und Vorerfahrungen des jeweiligen Mitarbeiters mit Behinderung berücksichtigt. Unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung kann dieser seine entsprechenden persönlichen Möglichkeiten mit anregen und steuern.