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Südpfalzwerkstatt: neue Regelungen ab 30. Januar

Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher entfällt

erstellt am 26.01.2023

Zum 30. Januar entfällt in der Südpfalzwerkstatt die grundsätzliche Maskenpflicht. Nach vorheriger Anmeldung an der Zentrale des jeweiligen Werks können Besucher die Werkstatt dann ohne Maske betreten. „Mit dieser und weiteren Anpassungen der bisherigen Regelungen tragen wir den rückläufigen Corona-Infektionszahlen Rechnung. Sie ermöglichen den Menschen in der Südpfalzwerkstatt einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer neuen Normalität“, betont Martin Heger, Geschäftsbereichsleitung Arbeit. Das bestehende Hygienekonzept wurde entsprechend überarbeitet.

Generell können Mitarbeiter wie Besucher selbst entscheiden, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht. Die Südpfalzwerkstatt stellt ihnen medizinische und FFP2-Masken zur Verfügung. In bestimmten Situationen wird vorläufig weiterhin mindestens eine medizinische Maske getragen. Dies betrifft unter anderem die Fahrt der Mitarbeiter im Bus vom Wohnort zur Werkstatt und zurück. Darüber hinaus werden alle Menschen, die in der Werkstatt arbeiten, einmal pro Woche getestet.

Für die besonderen Wohnformen in der Trägerschaft der Lebenshilfe Südliche Weinstraße gelten weiterhin die bundesweit einheitlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. So besteht seit dem 01.10.2022 eine FFP2-Maskenpflicht. Der Zugang zu den Häusern für Besucher ist unabhängig vom Impfstatus nur bei Vorliegen eines tagesaktuellen zertifizierten Testnachweises möglich.

Gleichberechtigung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Dafür setzt sich die Lebenshilfe Südliche Weinstraße seit 1964 ein. Als Elternverein gegründet, hat sie sich im Laufe der Zeit zu einer leistungsstarken Organisation entwickelt, die inzwischen fast 300 Mitglieder zählt. Mit ihren vielfältigen Einrichtungen ist sie ein wichtiger Partner für Menschen mit Behinderung in der Südpfalz.



Adresse

Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34
76877 Offenbach

Tel.:

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Fax:

06348 616-101

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