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Besondere Wohnformen: Testpflicht für Besuche entfällt ab 1. März

Zusätzliche Erleichterungen für Bewohner und Mitarbeiter

erstellt am 24.02.2023

Für Besuche in besonderen Wohnformen endet zum 1. März die Testpflicht. Menschen, die dort leben, können ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Gäste empfangen, wenn diese eine FFP2-Maske tragen. Für die Bewohner und Mitarbeiter besteht vom 1. März an keinerlei Masken- oder Testpflicht mehr.

Vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes gilt bundesweit für Besucher von besonderen Wohnformen eine FFP2-Maskenpflicht. Beim Betreten des Gebäudes müssen sie noch bis Ende Februar unabhängig vom Impfstatus eine tagesaktuelle, negative Testbescheinigung von einer dazu legitimierten Stelle vorlegen. Voraussichtlich mit Ablauf des
7. April soll auch die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Gleichberechtigung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Dafür setzt sich die Lebenshilfe Südliche Weinstraße seit 1964 ein. Als Elternverein gegründet, hat sie sich im Laufe der Zeit zu einer leistungsstarken Organisation entwickelt, die inzwischen fast 300 Mitglieder zählt. Mit ihren vielfältigen Einrichtungen ist sie ein wichtiger Partner für Menschen mit Behinderung in der Südpfalz.



Adresse

Lebenshilfe Südliche Weinstraße
Jakobstraße 34
76877 Offenbach

Tel.:

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Fax:

06348 616-101

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