Die Arbeit in den Werkstätten in Rheinland-Pfalz ist für alle Mitarbeiter mit Behinderung seit dem 16.12.2020 vorübergehend freiwillig. Eine entsprechende Landesverordnung galt zunächst bis zum 10.01.2021. Weil die Corona-Zahlen noch immer hoch sind, ist die Regelung nun bis zum 31. Januar verlängert worden. Bis dahin kann jeder selbst entscheiden, ob er zur Arbeit in die Werkstatt kommt. „Für die Rückmeldungen zu Ihrer persönlichen Entscheidung und Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Reha-Mitarbeiter“, so Martin Heger, Geschäftsbereichsleitung Arbeit.
Gleichberechtigung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Dafür setzt sich die Lebenshilfe Südliche Weinstraße seit 1964 ein. Als Elternverein gegründet, hat sie sich im Laufe der Zeit zu einer leistungsstarken Organisation entwickelt, die inzwischen fast 300 Mitglieder zählt. Heute ist sie mit ihren vielfältigen Einrichtungen ein bedeutender Anbieter der umfassenden Hilfe für Menschen mit Behinderung in der Südpfalz.
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